Allgemeines Zivilrecht
Das allgemeine Zivilrecht umfasst alle privatrechtlichen Streitigkeiten. Darunter Fallen unter anderem die Durchsetzung von Forderungen und Zwangsvollstreckungen, sowie die Abwehr von Vollstreckungsmaßnahmen. Zudem wird im allgemeinen Zivilrecht das Kauf- und Vertragsrecht geregelt.
Bei zivilrechtlichen Streitigkeiten muss das Bestreiten des Rechtsweges nicht immer die optimale Lösung der rechtlichen Auseinandersetzung sein. Kompetente Rechtsberatung im Zivilrecht bedeutet auch, dass für Sie alle Möglichkeiten der Streitbeilegung erkannt werden und gemeinsam mit Ihnen nach der Lösung gesucht wird, die Ihren Interessen am besten dient.